Impressum
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen der „Pension am Markt“.
Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
Die AGB ist für jeden Kunden und Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert und von uns bestätigt worden ist.
Die Bestätigung durch die „Pension am Markt“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.
Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.
2.2. Vertragspartner ist die „Pension am Markt“, vertreten durch Doreen Spanger, und der Gast.
Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag ein zu stehen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1. Die „Pension am Markt“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Reservierungen von Parkplätzen im Hof stehen dem Kunden nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Pension und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.
3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Abreise in bar zu zahlen.
Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden.
3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die „Pension am Markt“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.
3.4. Rechnungen der „Pension am Markt“ sind ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich die „Pension am Markt“ das Recht vor, Mahngebühren zu berechnen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Diese beträgt zurzeit 19%. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes.
4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen, kann unter besonderen Umständen auch telefonisch erfolgen.
Stornogebühren werden wie folgt erhoben:
Bis 24 Stunden vor der reservierten Buchung werden keine Stornogebühren erhoben.
Ab 24 Stunden vor der reservierten Buchung werden 20 % des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).
4.2. Sofern zwischen der „Pension am Markt“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.
4.3 Ferner ist die „Pension am Markt“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Bei berechtigtem Rücktritt der „Pension am Markt“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
4.4. Die „Pension am Markt“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
5.2. Check in: Die Zimmer können ab 13 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.
Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren.
Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben.
An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
5.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.
Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 18.00 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück berechnet.
6. Haftungen
6.1 Der Gast haftet gegenüber der „Pension am Markt“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
6.2 Die „Pension am Markt“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der „Pension am Markt“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
6.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
6.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück
Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Kindelbrück.
7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kindelbrück, den 03. März 2008